Das ist nicht für die Katz, sondern für Hund und Pferd: unser Deckungskonzept für Ihre Lieblinge
Wer sich einen Hund oder ein Pferd zulegt, sollte umgehend auch an den entsprechenden Haftpflichtschutz denken.
Für diese Art „Luxustiere“ gilt die Gefährdungshaftung und die wird wohl so hoch eingeschätzt, dass Hunde und Pferde im Regelfall nicht mehr unter den Schutz der Privathaftpflicht fallen. Zwar ist im Rahmen der Vorsorgeversicherung der Privathaftpflicht ein gewisser Schutz für den Übergang geboten, aber der ist meist ziemlich lückenhaft. Das wissen Sie natürlich alles längst. Auch, dass man bei der Entscheidung für einen Tarif die Qual der Wahl hat. Jeder Anbieter hat seine Stärken und Schwächen.
Was macht unser Deckungskonzept zu etwas Besonderem?
Meist genügt es nicht nur, einen Blick in einen Leistungsvergleich zu werfen, um Besonderheiten eines Tarifs zu entdecken. Ein Leistungsvergleich dient dazu, unterschiedliche Tarife miteinander vergleichbar zu machen, damit man eine Orientierung hat. Wir von Unabhängig Versichert helfen da gerne weiter.
Einige Beispiele worauf Sie auf jeden Fall achten sollten
Personenschäden mitversicherter Personen untereinander
In vielen „Hakenzetteln“ finden Sie zu diesem Punkt einen grünen Haken oder eine Markierung, dass Schutz besteht. Bei genauerem Blick findet man hier aber oft bedeutende Unterschiede. Zumeist wird der Versicherungsschutz auf bestimmte Personengruppen eingeschränkt (z. B. Tierhüter, Reitbeteiligungen oder eine Einschränkung auf Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern).
Hunde und Pferde zählen ganz sicher zu den Tieren, die wir am bereitwilligsten „vermenschlichen. Dennoch bleiben es Tiere, deren Handeln von Instinkten und nicht von rationalen Entscheidungen geprägt wird. Was ist dann beispielsweise, wenn der Familienhund erschrickt oder aus einer fehlinterpretierten Situation auf den jüngsten Nachwuchs losgeht? Wir wissen, das ist kein schönes Bild aber eines, das deutlich zeigt, wo Schwachstellen bei anderen Tarifen am Markt bestehen. Pferde sind allein durch ihre schiere Kraft eine oft unterschätzte Gefahr. Ein Tritt gegen den Kopf kann tödlich sein oder auch dauerhafte Hirnschäden verursachen. Ist das Familienmitglied, das gemeinsam mit dem „Hauptreiter“ das Tier in seiner Box besuchen kommt, in Ihrem bevorzugten Tarif mitversichert? Wir halten diesen Leistungspunkt für einen der wichtigsten überhaupt. Prüfen Sie daher bitte genau!
Nur wenige „Kampfhunde“ sind ausgeschlossen
Alleine der Begriff ist für viele Hundefreunde eine Farce. Allerdings spielen natürlich auch harte statistische Daten zur Auffälligkeit bestimmter Rassen mit hinein, welchen Hund Versicherer versichern möchten und welchen nicht. In unserem Deckungskonzept konnten wir uns mit dem Versicherer darauf einigen, die Ausschlussliste klein zu halten.
Besserstellungsklausel
Auch dieses Deckungskonzept ist zu Ihrem Schutz natürlich mit einer Besserstellungsklausel ausgestattet. Hier wird jedoch nicht „nur“ vereinbart, dass Sie sich gegenüber den Altbedingungen eines bereits bestehenden Vertrags nicht verschlechtern. Nein, auch dauerhaft wird über die Bedingungen des Konzepts hinaus geleistet, wenn irgendein anderer in Deutschland frei zugänglicher Tarif bessere Leistungen und Regelungen für den jeweiligen Schadensfall haben sollte (max. 1 Mio. Euro).
Sie haben noch Fragen zu unserem Deckungskonzept oder zur Tierhalterhaftpflicht im Allgemeinen?
Rufen Sie uns an: 0211-688 78 690